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Ausbildung Hochbaufacharbeiter/in

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Ausbildung Hochbaufacharbeiter/in

Dauer
2 Jahre
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Erweiterter Erster Schulabschluss (HSA 10) oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk
Perspektive
Qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten
Zusätzliches 3. Ausbildungsjahr zur Erreichung der Vollausbildung zum Maurer/in / Qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten (Maurer/in, Vorarbeiter/in, Polier/in, Maurermeister/in)
Der schulische Teil der dualen Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter/in vermittelt in einem normalerweise zweijährigen Bildungsgang alle für den Beruf benötigten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Bildungsgang führt zu einem Berufsabschluss und ermöglicht eine qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus kann der Erweiterte Erste Schulabschluss (HSA 10) und der Mittlere Schulabschluss (FOR) erworben werden.

Mach den nächsten Schritt

Weitere Informationen zum Aufnahmeprozess für den Bildungsgang Ausbildung Hochbaufacharbeiter/in findest du auf der Website des Berufskollegs.

Weitere Informationen

Hochbaufacharbeiter/innen fertigen Bauteile wie Fundamente, Stützen, Balken, Wände und Decken. Die dafür benötigten Schalungen sowie Bewehrungen, die Betonbruch verhindern sollen, stellen sie ebenfalls selbst her. Sie mischen den Beton, bringen ihn in flüssiger Form in die Verschalungen ein und verdichten ihn. Nach dem Aushärten entfernen sie die Schalungen und bearbeiten ggf. die Betonoberfläche nach. Außerdem montieren sie Betonfertigteile und bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein. Sie können im Neubau oder in der Sanierung tätig sein.

Beratung

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Dauer
2 Jahre
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Möglicher Abschluss
Berufsabschluss / Erweiterter Erster Schulabschluss (HSA 10) oder Mittlerer Schulabschluss (FOR) ggf. mit Q-Vermerk
Perspektive
Qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten
Zusätzliches 3. Ausbildungsjahr zur Erreichung der Vollausbildung zum Maurer/in / Qualifizierte Berufstätigkeit mit Weiterbildungsmöglichkeiten (Maurer/in, Vorarbeiter/in, Polier/in, Maurermeister/in)
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